Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Airplan AG. Sie gelten für sämtliche von uns veranstalteten Pauschalreisen oder anderen Reisedienstleistungen, welche von uns angeboten oder vermittelt werden.

Abschluss des Reisevertrages

Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der Airplan AG erfolgt schriftlich oder via e-Buchung (direkt bei Airplan AG oder bei Ihrem Reisebüro) Eine entsprechende Bestätigung erfolgt schnellstmöglich an Ihr Reisebüro bzw. an Sie, wenn Sie direkt bei der Airplan AG gebucht haben.

An-, Bezahlung sowie Aushändigung der Reiseunterlagen, Sicherstellung

Bei der Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Der Reisepreis ist vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistung zu verweigern. Airplan ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

Leistungen, Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung vom Airplan.

Linienflugleistungen

Soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, tritt Airplan nicht als Veranstalter auf. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.

Preiserhöhung

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 72 Stunden liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle gelisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet. Dies gilt für alle hier angebotenen Leistungen.

Rücktritt / Umbuchung

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Airplan. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Airplan Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Massgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei dem Rücktritt bzw. Umbuchung fallen folgende Kosten an:

Umbuchung:

Grundsätzlich werden bei Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr vom max. CHF 120.–

verrechnet, sofern keine weiteren Kosten seitens der Leistungsträger anfallen.

Linienflüge:

Die Gebühren erfahren Sie bei uns.

Rundreisen, Unterkünfte, Wohnmobile, Trucks und sonstige Zielgebietsleistungen:

• bis 32 Tage vor Reise CHF 100.– pro Person

• 31 bis 25 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, mind. CHF 100.– pro Person

• 24 bis 16 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, mind. CHF100.– pro Person

• 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises

• 7 bis 4 Tage bis Reiseantritt 55 % des Reisepreises mind. CHF 100.– pro Person

• ab dem dritten Tag 85 % des Reisepreises

• ab Abreisetag 100 % des Reisepreises

• Bei Rücktritt von folgenden Leistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an:

Mietwagen:

Bis Reiseantritt CHF 100.– pro Buchung. Ab Reiseantritt ist kein Rücktritt mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.

Flugpackages (Fly&Drive, City Specials) und Rundreisen als Flugpauschalprogramm :

• Bis 42 Tage vor Reiseantritt: CHF 100.– p.P.

• 41 bis 32 Tage vor Reiseantritt: CHF 350.– p.P.

• 31 bis 25 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises, mind. CHF350.– p.P.

• 24 bis 16 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises, mind. CHF 350.– p.P.

• 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises, mind. CHF 350.– p.P.

• 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 55 % des Reisepreises, mind. CHF 350.– p.P.

• Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises.

• Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis.

Bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist der volle Reisepreis zu entrichten.

Auf alle Annulationskosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 120.– erhoben.

Zusätzliche Gebühren der Buchungsstelle:

Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen. Bei einer Annullation kann Ihre Buchungsstelle zusätzliche Bearbeitungsspesen verlangen.

Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, dies verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Änderungen vor Ort

Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzten Sie sich mit uns in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurden.

Sicherheit beim Reisen

Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise des EDA stützen sich auf eigene als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Die Hinweise sollen Touristen beim Entschluss über geplante Reisen helfen. Weder Airplan AG noch das EDA können jedoch den Reisenden den Entscheid abnehmen. Die aktuellen Reisehinweise können über die Internet Homepage des EDA (www.eda.admin.ch) abgerufen werden.

Haftung Pauschalreisen

Airplan haftet bei Pauschalreisen für den unmittelbaren Schaden bei Körperverletzung, Erkrankung oder Tod, welcher durch Airplan oder von ihr beauftragten Leistungsträgern schuldhaft verursacht worden ist. Das gewöhnliche Unfallrisiko hat der Konsument selber zu tragen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüche sind Sie verpflichtet, Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

Reisevermittlung

Vermittelt Airplan Reisedienstleistungen (keine Pauschalreisen), ist sie nicht Ihr Vertragspartner und kann deshalb für die richtige Erfüllung der vertraglichen Pflichten der vermittelten Dienstleistungsunternehmen (Hotel, Autovermietung, Transportunternehmen) nicht einstehen. Airplan steht indes dafür ein, dass sie diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt hat.

Sachschäden

Soweit Airplan zum Ersatz von Sachschaden verpflichtet ist, ist deren Haftung auf den nachgewiesen unmittelbaren Schaden in der Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt und geht Versicherungsansprüche nach.

Haftungsausschluss

Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen oder auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind, zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch Airplan oder durch einen von dieser beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

Vorbehalt

Vorbehalten bleibt die internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Airplan bedingt sind. Airplan steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihr bekannt sind oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der Reisende Airplan beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet Airplan nicht für die rechzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Airplan die Verzögerung zu vertreten hat.

Flugzeiten

Soweit Airplan vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätung und Verzögerung haftet Airplan nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Airplan zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

Anschlussflüge

Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Ferienreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihren Ferien denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen in internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.